Bahn Verspätung oder Ausfall: So erhältst du bis zu 50% Entschädigung / 100% Erstattung von der Bahn – jetzt Online Entschädigung möglich

Verspätung, Entschädigung und Erstattung – mit diesen Themen müssen sich Bahnfahrer zumindest in Deutschland recht häufig auseinandersetzen. Denn leider läuft bei der Deutschen Bahn nicht immer alles nach Fahrplan. Die gute Nachricht: Seit dem 1. Juni 2021 bietet die Deutsche Bahn endlich eine Online-Entschädigung an. Das mühsame Ausfüllen des berühmten Fahrgastrechte Formulars mit Postversand ist in vielen Fällen jetzt nicht mehr notwendig und kann stattdessen digital erfolgen.

Bei Verspätungen der Bahn hat der Kunde Anspruch auf Entschädigung, wenn er seinen Zielbahnhof mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreicht. Wie Sie nicht genutzte Bahntickets erstatten lassen und eine Entschädigung bei verspäteten Zügen oder verpassten Anschlusszügen erhalten, erklären wir in diesem Artikel.

Dieser Artikel behandelt die Fahrgastrechte mit Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung oder Zugausfall. Hier lang geht es, wenn Sie dagegen ein Bahn Ticket stornieren möchten.

Fahrgastrechte bei Zugverspätung und Zugausfall

Die gute Nachricht vorweg: Wenn ein Zug verspätet ist oder ausfällt, sind die Ansprüche für Bahnkunden in Deutschland gesetzlich geregelt. Und das gilt für alle Eisenbahnunternehmen in Deutschland, nicht nur bei Problemen mit der Deutschen Bahn – auch zum Beispiel bei Flixtrain.

 

Wann erhalte ich eine Entschädigung bzw. eine Erstattung bei Zugverspätung und Zugausfall?

  • Anspruch auf eine Entschädigung von der Bahn haben Kunden, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ihren Zielbahnhof erreichen.
  • Das gilt auch für Umsteigeverbindungen, und unabhängig davon, welcher Zug und welches Eisenbahnunternehmen die Verspätung verursacht hat (Liste der beim Servicecenter Fahrgastrechte teilnehmenden Verkehrsunternehmen)
  • Wichtig ist, dass der Kunde eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke besitzt
  • Auch bei Zugausfall haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Ihren Zielbahnhof über die alternativ angebotene Reiseverbindung (Ersatzbeförderung) nur mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreichen
  • Wenn Sie entscheiden Ihre Reise wie geplant fortzusetzen oder eine Ersatzbeförderung anzunehmen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von
    • 25 % des Fahrpreises, wenn der Zug zwischen 1 und 2 Stunden Verspätung hat,
    • 50 % des Fahrpreises, wenn der Zug mehr als 2 Stunden Verspätung hat.
  • Alternativ können Sie die Reise statt sie fortzusetzen auch stornieren. Bei Stornierung der Reise haben Sie Anrecht auf eine Erstattung der Kosten der Fahrkarte. Erstattet wird dann der vollständige Preise des Bahntickets bzw. ggf. nur der nicht in Anspruch genommene Anteil des Bahntickets
  • Entschädigung erhalten Sie bei Verspätungen für alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn von S-Bahn bis zum ICE, einschließlich IC Bus.
  • Auch Kunden von Zeitfahrkarten der Deutschen Bahn stehen Entschädigungen zu
    • Verspätungen im Nahverkehr von mindestens 60 Minuten. 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
    • Verspätungen im Fernverkehr von mindestens 60 Minuten. 5,00 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
    • BahnCard 100 Kunden, Verspätungen von mindestens 60 Minuten. 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)
  • Keine Entschädigung gibt es bei verpassten Zügen aufgrund von verspäteten U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder einem Taxi im Stau
  • Lassen Sie keine Ansprüche auf Entschädigung verfallen und reichen Ihren Verspätungs-Fall am besten über das Fahrgastrechte-Formular mitsamt den Belegen innerhalb eines Jahres ein.

Oben haben wir einige wichtige Eckpunkte zu den Fahrgastrechten zusammengefasst. Vollständige und verbindliche Informationen enthält ein ausführliches FAQ der Deutschen Bahn.

 

Wie erhalte ich bis zu 50 Prozent Entschädigung vom Fahrpreis?

Hier gibt es zwei unterschiedliche Verfahren:

NEU jetzt auch digital: Bahn Entschädigung online beantragen

Onlineantrag ausfüllen ★ etwa 2 Wochen Wartezeit

Seit dem 1. Juni 2021 erlaubt die Deutsche Bahn endlich auch eine Online Beantragung von Entschädigungen nach Verspätungen und Zugausfällen. Dazu muss das Bahnticket, bei dem es zu Zugverspäung oder -ausfall gekommen ist, online über ein Bahn Kundenkonto gekauft worden sein bzw. im Kundenkonto hinterlegt sein (z.B. bei einer BahnCard 100). Entschädigungen für Fahrkarten, die am Automaten oder im Bahnhof gekauft wurden, laufen weiterhin über das Servicecenter Fahrgastrechte mit Papierformular.

So funktioniert der Online Antrag auf Entschädigung bei der Deutschen Bahn:

Loggen Sie sich im Kundenkonto auf bahn.de Meine Bahn ein

  • Alle Buchungen anzeigen – auswählen
  • Gewünschtes Bahnticket auswählen
  • In der Detailansicht des Auftrags gibt es jetzt den Reiter Fahrgastrechte
  • Dort auf Entschädigung klicken

Die Deutsche Bahn gibt in ihrem FAQ die Bearbeitungszeit für online eingereichte Anträge auf Entschädigung und Erstattung mit 2 Wochen (im Regelfall) an. Rückmeldung gibt die Bahn auch bei Onlineanträgen per Post. Der Entschädigungsbetrag wird dem Kunden auf sein Konto überwiesen.

Zum Onlineantrag gelangen Sie hier auf bahn.de

 

Per Post: Fahrgastrechte-Formular bei Servicecenter Fahrgastrechte einreichen

Formular ausfüllen ★ etwa 1 Monat Wartezeit

Alternativ läuft die Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen für Bahnkunden über das Servicecenter Fahrgastrechte. Dies ist der offizielle Kanal für Ansprüche gegenüber der Deutschen Bahn und anderen Bahnunternehmen aus Deutschland. Bisher konnten Anträge auf Entschädigung können nur schriftlich eingereicht werden. Inzwischen gibt es aber ein Onlineverfahren. Aber, die Unterlagen können nicht per email eingereicht werden. Die Bearbeitung der Entschädigung dauert im Regelfall einen Monat. Der Entschädigungsbetrag wird dem Kunden auf sein Konto überwiesen.

Das Fahrgastrechte Formular können Sie hier herunterladen

 

 

Welche Bahnunternehmen nehmen am Servicecenter Fahrgastrechte teil?

Das Servicecenter Fahrgastrechte ist der zentrale Ansprechpartner für Erstattungen und Entschädigungen nach Problemen mit Bahnfahrten in Deutschland.

Entschädigungen und Erstattungen werden über das berühmte Fahrgastrechte-Formular abgewickelt. Das gilt nicht nur für Verspätungen der Deutschen Bahn sondern auch für eine lange Liste an Bahnunternehmen in Deutschland: Diese zentrale Anlaufstelle übernimmt die Bearbeitung von Entschädigungen für die DB Fernverkehr AG und die DB Regio AG, aber zum Beispiel auch für Abellio, Bodensee-Oberschwaben-Bahn, City-Bahn Chemnitz, Hanseatische Eisenbahn, Keolis, metronom, National Express Rail und VIAS. Mit dem Servicecenter Fahrgastrechte haben Sie einen zentralen Ansprechpartner, der alle Bahn Entschädigungsansprüche in einheitlicher Form abwickelt.

Hier können Sie prüfen, ob das Servicecenter Fahrgastrechte für Ihren Verspätungsfall zuständig ist.

Steht das Eisenbahnunternehmen, bei dem der Zugausfall oder die Verspätung eingetreten ist, auf der oben verlinkten Liste, wenden Sie sich mit dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular an das Servicecenter Fahrgastrechte. Wie das genau geht, beschreiben wir weiter unten im Text.

Ist das Eisenbahnunternehmen dagegen nicht in der Liste enthalten, wenden Sie sich direkt an das verursachende Unternehmen. Dies gilt zum Beispiel bei Verspätungen mit Flixtrain. Auch bei Verspätungen vom Flixtrain haben Sie die gleichen Entschädigungsansprüche, nur die Stelle für die Bearbeitung ist eine andere. Den Kontakt für Entschädigungen von Flixtrain finden Sie hier.

 

Wie erhalte ich meine Entschädigung / Erstattung über das Fahrgastrechte-Formular?

 

Die Bearbeitung von Entschädigungen und Erstattungen nach Zugverspätungen oder -ausfällen läuft über folgende 4 Schritte ab:

  1. Fahrgastrechte-Formular / Verspätung von der Bahn bestätigen lassen

    Lassen Sie sich von den Mitarbeitern im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum das Fahrgastrechte-Formular aushändigen. Die Bearbeitung der Entschädigung bzw. Erstattung vereinfacht und beschleunigt sich, wenn Sie sich die Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular direkt bestätigen lassen.

Alternativ können Sie sich das Fahrgastrechte-Formular auch hier herunterladen.

 

  1. Fahrgastrechte-Formular ausfüllen

Füllen Sie das Formular aus und beschreiben Ihren Verspätungsfall. Relevante Daten im Formular sind:

  • Anschrift
  • Datum der Reise
  • Darstellung der geplanten Zugverbindung
  • Angaben zum tatsächlichen Reiseverlauf
  • Kontoverbindung
  • Unterschrift
  1. Für Entschädigung und Erstattung Belege beilegen

Legen Sie für Entschädigungen die Originalfahrkarte oder besser eine Kopie Ihrer Fahrkarte-/Zeitkarte bei. Für Erstattungen werden die Originalbelege benötigt. Zum Beispiel bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise oder bei Reservierungen und Fahrradkarten, die aufgrund von Verspätung nicht genutzt werden konnten.

  1. Fahrgastrechte-Formular im Bahnhof abgeben oder verschicken

Leider ist noch immer kein Online-Antrag möglich. Die Deutsche Bahn akzeptiert nur schriftliche Anträge auf Entschädigung. Daher geben Sie das Fahrgastrechte-Formular in einem DB Reisezentrum ab oder senden es per Post an DB Vertrieb GmbH, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.